17.08.2023

Ermäßigungsmöglichkeiten im KBW für Familien

Gutscheine und Ermäßigungen für Eltern                                        (Stand 5/2024)

Die Ermäßigungs- und Gutscheinpraxis der einzelnen Orte unterscheidet sich zum Teil erheblich.

Ermäßigung / die Einreichung von Gutscheinen muss immer vor Beginn des Kurses mit der Kursleitung abgewickelt werden.

  • Kreis Borken (alle Orte außer Stadt Ahaus, Stadt Bocholt und Stadt Borken)

Eltern aus dem Einzugsgebiet des Kreisjugendamtes erhalten in der Regel zur Geburt ihres Kindes einen Gutscheinheft/-buch im Wert von 50 €, den sie für Angebote, wie Babyschwimmen, Krabbel- und Spielgruppen oder Seminare zum Thema Erziehung nutzen können. Der Gutschein wird in Form eines Gutscheinheft/buch ausgegeben und ist drei Jahre lang gültig.

Die Kursleiterin trägt den Betrag, der für ihren Kurs abgerechnet werden soll, in das Buch ein. Sie bestätigt mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit des Eintrags, ein Stempel ist nicht notwendig.

 

  • Die Stadt Ahaus hat einen Familienpass für alle Familien ab dem ersten Kind eingeführt. Dieser berechtigt zu einer Vergünstigung von 50% der Kursgebühren für alle Kurse des KBW. Die Ermäßigungen gelten für Eltern und Kinder. Es reicht, wenn die Kursleiterin sich den Familienpass (zusammen mit einem offiziellen Ausweis) zeigen lässt und dies auf der Teilnehmerliste vermerkt.

 

  • In Heek gibt es (zusätzlich zu dem s.o. Gutscheinbuch des Kreises Borken) für Familien ab dem dritten Kind einen Familienpass Heek. Dieser berechtigt zu einer Vergünstigung von 50% der Kursgebühren für die Kurse des KBW. Es reicht, wenn die Kursleiterin sich den Familienpass (zusammen mit einem offiziellen Ausweis) zeigen lässt und es auf der Teilnehmerliste vermerkt. Es kann entweder das Gutscheinbuch des Kreises oder der Familienpass je Kurs eingesetzt werden.
  • Eltern aus der Stadt Borken (Weseke) erhalten zur Geburt ihres Kindes einen 30 €-Gutschein in Form von Marken. Diese können bei der Kursleiterin wie Bargeld abgegeben werden. Die Kursleiterin schreibt auf die Rückseite jeder Marke die Kursnummer und den Namen des teilnehmenden Elternteils und schickt die Marken zum KBW-Büro und macht einen Vermerk auf der TN-Liste.

 

Bildungs- und Teilhabepaket / Münsterland-Karte

Alle Kinder, deren Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten (Wohngeld, SGB II(Arbeitslosengeld II), Kinderzuschlag SGB XII(Sozialhilfe) oder nach § 2 AsylbLG) erhalten 10,00€ pro Monat aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Diese können sowohl für Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder als  auch für Spielgruppen, PEKiP oder Babymassage genutzt werden.

Das KBW klärt das Vorgehen im Einzelfall mit der jeweiligen Kommune ab.

 

Gebührenerlass des KBW (50%)

Falls alle diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, die Familien aber aus finanziellen Gründen nicht teilnehmen könnten, gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenermäßigung beim KBW-Förderverein zu stellen. Antragsberechtigt sind alle, auf die ein Kriterium entweder in der linken oder in der rechten Spalte des Vordruckes zur 50% Ermäßigung zutrifft (bitte aber beide Seiten beantworten)

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