Gutscheine und Ermäßigungen für Eltern und andere Bedürftige (Stand 6/2025)
Die Ermäßigungs- und Gutscheinpraxis der einzelnen Orte unterscheidet sich zum Teil erheblich.
Ermäßigung / die Einreichung von Gutscheinen muss immer vor Beginn des Kurses mit der Kursleitung und dem KBW-Büro abgewickelt werden.
Die Kursleiterin trägt den Betrag, der für ihren Kurs abgerechnet werden soll, in das Heftchen ein. Sie bestätigt mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit des Eintrags, ein Stempel ist nicht notwendig.
Alle Kinder, deren Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten (Wohngeld, SGB II(Arbeitslosengeld II), Kinderzuschlag SGB XII(Sozialhilfe) oder nach § 2 AsylbLG) können 10,00€ pro Monat aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Diese können sowohl für Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder als auch für Spielgruppen, PEKiP oder Babymassage genutzt werden.
Das KBW klärt das Vorgehen im Einzelfall mit der jeweiligen Kommune ab.
Falls alle diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, die Familien aber aus finanziellen Gründen nicht teilnehmen könnten, gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenerlass beim KBW-Förderverein zu stellen. Antragsberechtigt sind alle, auf die ein Kriterium in den beiden Absätzen der zweiten Seite des Vordruckes zur 50% Erlassgewährung zutrifft (bitte in beiden Abätzen ankreuzen)
Folgend der AUSZUG aus den AGBs dazu (Stand 17.6.25):
[…]“(4) Auf Antrag, der in jedem Fall schriftlich und vor Beginn des Kurses beim Katholischen Bildungswerk gestellt werden muss, wird ein Gebührenerlass in Höhe von 50 % gewährt, wenn die nachfolgend bestimmten Einkommensgrenzen (Netto-Haushaltseinkommen ohne Kindergeld) nicht überstiegen werden. Auch etwaige Gutscheine und Ermäßigungsanträge der Kommunen müssen vor Kursbeginn vorgelegt werden.
1.320,00 € für Ein-Personen-Haushalt
1.650,00 € für Zwei-Personen-Haushalt
1.980,00 € für Drei-Personen-Haushalt
2.376,00 € für Vier-Personen-Haushalt
2.838,00 € für Fünf-Personen-Haushalt
3.272,00 € für Sechs-Personen-Haushalt
3.696,00 € für Sieben-Personen-Haushalt
Der Gebührenerlass erfolgt vorbehaltlich der Finanzierung über die Sonderförderung des Landes NRW für bestimmte Zielgruppen (Ein-Eltern-Familien, Familien mit drei oder mehr unterhaltspflichtigen Kindern, von Arbeitslosigkeit Betroffene (ALG I und II), Leistungsempfänger nach Hartz IV und Grundsicherung, Menschen mit Behinderung, Suchtkranke, Personen mit Migrationshintergrund). Für alle anderen Antragsteller übernehmen Fördervereine oder der Caritasverband die Kosten; auch insoweit gilt der Gebührenerlass vorbehaltlich der Mittelbereitstellung. Anträge zum Gebührenerlass können jeweils für ein Semester gestellt werden. Anträge, die nach Beginn des Kurses gestellt werden, können aus buchungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Der Gebührenerlass gilt pro Kurs bis maximal 30 Euro.“[…]