Gutscheine und Ermäßigungen für Eltern (Stand 5/2024)
Die Ermäßigungs- und Gutscheinpraxis der einzelnen Orte unterscheidet sich zum Teil erheblich.
Ermäßigung / die Einreichung von Gutscheinen muss immer vor Beginn des Kurses mit der Kursleitung abgewickelt werden.
Eltern aus dem Einzugsgebiet des Kreisjugendamtes erhalten in der Regel zur Geburt ihres Kindes einen Gutscheinheft/-buch im Wert von 50 €, den sie für Angebote, wie Babyschwimmen, Krabbel- und Spielgruppen oder Seminare zum Thema Erziehung nutzen können. Der Gutschein wird in Form eines Gutscheinheft/buch ausgegeben und ist drei Jahre lang gültig.
Die Kursleiterin trägt den Betrag, der für ihren Kurs abgerechnet werden soll, in das Buch ein. Sie bestätigt mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit des Eintrags, ein Stempel ist nicht notwendig.
Bildungs- und Teilhabepaket / Münsterland-Karte
Alle Kinder, deren Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten (Wohngeld, SGB II(Arbeitslosengeld II), Kinderzuschlag SGB XII(Sozialhilfe) oder nach § 2 AsylbLG) erhalten 10,00€ pro Monat aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Diese können sowohl für Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder als auch für Spielgruppen, PEKiP oder Babymassage genutzt werden.
Das KBW klärt das Vorgehen im Einzelfall mit der jeweiligen Kommune ab.
Falls alle diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, die Familien aber aus finanziellen Gründen nicht teilnehmen könnten, gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenermäßigung beim KBW-Förderverein zu stellen. Antragsberechtigt sind alle, auf die ein Kriterium entweder in der linken oder in der rechten Spalte des Vordruckes zur 50% Ermäßigung zutrifft (bitte aber beide Seiten beantworten)